Buchhaltung

Die Buchhaltung oder auch Buchführung ist eine notwendige Tätigkeit in jedem Unternehmen, ganz egal, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Auch Selbstständige und Freiberufler müssen sich mit dem Thema Buchführung beschäftigen. Wir haben uns in Hamm auf die Buchhaltung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen spezialisiert.

Es stellt sich die Frage, was Buchführung überhaupt ist. Bei der Buchführung handelt es sich um die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen. Sie ist damit eine wichtige Grundlage für die Steuererklärung. Einige Selbstständige erledigen ihre Buchhaltung selbst, viele greifen aber auch auf die Dienste eines professionellen Buchhalters zurück. Im Englischen wird ein Buchhalter als Accountant bezeichnet. Dieser Ausdruck findet auch in Deutschland zunehmende Verbreitung.

Die Aufgaben in der Buchhaltung

Buchhaltung und Buchführung werden häufig als Synonyme verwendet. In größeren Unternehmen ist die Buchhaltung die Abteilung, die sich mit der Buchführung beschäftigt. Die Buchführung wiederum ist die Dokumentation und außerdem die Auswertung der Geschäftsvorfälle, die einen Einfluss auf das Vermögen des Unternehmens haben. Die Geschäftsvorfälle werden dabei nach sachlichen oder zeitlichen Gesichtspunkten geordnet. Wichtig ist außerdem, dass Geschäftsvorfälle mit Belegen dokumentiert werden, zum Beispiel mit Rechnungen. Die Buchhaltung gehört zum Rechnungswesen.

Das Ziel der Buchhaltung ist die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und die Aufbereitung aller Geschäftsvorfälle, um ein möglichst umfassendes Bild vom Zustand des Unternehmens zu liefern, zum Beispiel für den Unternehmer selbst. Ein großer Teil der Buchhaltung besteht in der Verbuchung von Ausgaben und Einnahmen.

Der Oberbegriff Buchhaltung lässt sich in weitere Bereiche unterscheiden. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Finanzbuchhaltung
  • Die Lohnbuchhaltung
  • Die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung werden generell die Gewinne und Verluste des Unternehmens dokumentiert und berechnet. Die Lohnbuchhaltung beschäftigt sich mit Gehalts- und Lohnabrechnungen. In der Debitorenbuchhaltung werden die Forderungen des Unternehmens an seine Kunden verarbeitet. Im Gegensatz dazu werden in der Kreditorenbuchhaltung die Verbindlichkeiten gegenüber den Lieferanten des Unternehmens erfasst.

Als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Einzelunternehmer fallen im Bereich der Buchhaltung natürlich weniger Aufgaben an als in einem großen Unternehmen.

Um die Buchhaltung zu vereinfachen, empfiehlt sich die Verwendung spezieller Buchhaltungssoftware. Verschiedene Anbieter haben unterschiedliche Programme im Angebot, die jeweils speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern, Selbstständigen oder kleinen und großen Unternehmen zugeschnitten sind. 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Buchhaltung

Die Buchhaltung eines Unternehmens unterliegt gesetzlichen Regelungen, die unter anderem im Handelsgesetzbuch definiert sind. So heißt es dort zum Beispiel:

Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
(Quelle: § 239 Absatz 2 HGB)

Welche genauen gesetzlichen Regelungen bei der Buchführung einzuhalten sind, ist unter anderem von der Rechtsform und dem erzielten Umsatz, beziehungsweise Gewinn, abhängig. Für einen Freiberufler können so unterschiedliche Regelungen gelten als für eine Kapitalgesellschaft oder einen Einzelunternehmer.

Die verschiedenen Anforderungen an die Buchhaltung bei unterschiedlichen Unternehmensformen

Manche Quellen sprechen davon, dass erst ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinn eine Pflicht zur Buchführung besteht. Diese Aussage bezieht sich dann aber explizit auf die doppelte Buchführung, zu der größere Unternehmen verpflichtet sind. Von dieser doppelten Buchführung ist man als kleinerer Selbständiger und Unternehmer ausgenommen, trotzdem müssen aber andere Pflichten der Buchführung erfüllt werden! Dazu kann zum Beispiel die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehören.

Dies wird am Beispiel eines Handwerksbetriebs deutlich. Sobald dieser mehr als 60.000 Euro Gewinn oder aber mehr als 600.000 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, muss zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung gewechselt werden. Vorher ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend.

Wir haben uns in Hamm vor allem auf die Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Selbstständigen spezialisiert. Dazu gehören unter anderem:

  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende
  • Personengesellschaften

Auch Kapitalgesellschaften und kommunalen Unternehmen können wir bei der Buchführung unterstützen.

Buchhaltung für Freiberufler

Auch Freiberufler wie Ärzte oder Notare müssen eine ordnungsgemäße Buchhaltung haben. Zwar müssen sie keine doppelte Buchführung durchführen, aber sie müssen unter anderem eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für ihre Steuererklärung erstellen. Außerdem ist eine übersichtliche Buchführung notwendig, um als Freiberufler selbst den Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben zu behalten.

Buchhaltung selbst machen oder einen Steuerberater oder Buchhalter beauftragen?

Mit entsprechendem Vorwissen oder etwas Einarbeitung ist es möglich, seine Buchhaltung als Selbstständiger selbst zu erledigen. Viele Einzelunternehmer, Kleinunternehmer und Freiberufler, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben und noch über geringe Umsätze verfügen, entscheiden sich für diesen Weg. Es gibt aber auch zahlreiche Unternehmer, die ihre Buchhaltung von Anfang an an einen externen Steuerberater oder einen Buchhalter auslagern. Einen Mindestumsatz oder ein Mindestgehalt, um einen externen Buchhalter zu beauftragen, gibt es nicht.

Mit steigender Unternehmensgröße wird auch die Buchhaltung komplexer. Häufig fehlt es in vielen Unternehmen dann an Kapazitäten und auch an Wissen, um die Buchhaltung noch selbst korrekt und effizient zu erledigen. Bei Einzelunternehmern mangelt es häufig an Motivation und auch Zeit, um die Buchhaltung persönlich anzugehen. Dann ist es sinnvoll, die Buchhaltung an einen Steuerberater [Link] abzugeben. Dieser kann dann auch die Steuererklärung erledigen.

Bei den Themen Steuerberatung und Buchhaltung sollten Unternehmer nicht nur den aktuellen Zustand im Auge behalten, sondern auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Startups und andere neu gegründete Unternehmen verzeichnen häufig ein starkes Wachstum, wodurch die Beauftragung eines Steuerberaters schon bald unumgänglich werden kann. Wenn die Buchhaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgelagert wird, kann ein professioneller Steuerberater bereits Struktur in die Buchhaltung bringen, damit das Unternehmen in der Wachstumsphase optimal aufgestellt ist. Je größer der Umsatz eines Unternehmens ist, umso größer können die finanziellen Auswirkungen einer professionellen Buchhaltung sein.

Wir erledigen gerne Ihre Buchhaltung in Hamm

Gerade kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige sind sich unsicher, ob sich die Beauftragung eines externen Buchhalters oder Steuerberaters für sie lohnt. Häufig gibt es auch Bedenken aufgrund einer undurchsichtigen Preisstruktur. Deswegen setzen wir auf transparente Preise.

Ebenso unetrstützen wir Sie gerne bei der Digitalisierung bzw. effizienten Gestaltung Ihrer bestehenden Buchhaltung.

Wir beraten Sie gerne, wenn es um Ihre Buchhaltung geht!

Sie möchten mehr darüber wissen, wie wir Sie bei Ihrer Buchhaltung unterstützen können? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an:

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Noch schneller geht es mit einem kostenlosen Erstgespräch über das Telefon. Sie erreichen uns unter:

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