Wirtschaftsprüfung

Der Wirtschaftsprüfer fungiert als neutrale Institution zwischen den Unternehmen,  den Wirtschaftsbeteiligten (Arbeitnehmer, Kreditgeber, Kunden und Lieferanten) und dem Staat. Seine Aufgabe besteht darin die Vorgänge und Prozesse im Unternehmen zu überprüfen. Damit bestätigt er durch die (positive) Abschlussprüfung, dass die Angaben zur wirtschaftlichen Leistung des geprüften Unternehmens richtig sind.

Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer

Die Tätigkeit derWirtschaftsprüfer konzentriert sich vor allem auf den Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und den Lagebericht, das Interne Kontrollsystem (IKS) aber auch auf die Buchführung. 

Entlang den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GOB), den Verlautbarungen des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) sowie neuerdings den International Standards on Auditing (ISA) und ggf. den Vorschriften des Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) testiert der unabhängige Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss oder den Konzernabschluss.

Das Testat hat verschiedene Ausformulierungen, vom uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (d.h. ohne wesentliche Beanstandungen), modifizierte Prüfungsergebnisse bis hin zum Versagungsvermerk.

Folglich bestätigt er die Grundlage, auf der die anschließenden Prozesse der  steuerlichen Gewinnermittlung und Steuerlast basieren und Ausschüttungen vorgenommen werden können. Die Prüfung eines Wirtschaftsprüfers kann als Pflichtprüfung auf Grundlage der §§ 316 ff. HGB (Pflichtprüfung) als auch durch eine freiwillige Prüfung erfolgen.

„Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftlichePrüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen“ – siehe § 2 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO).

 

Entstehung des Berufes Wirtschaftsprüfer

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers wurde durch 1. Durchführungsverordnung 1931 begründet. Diese „Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und Steueramnestie“ sah vor, dass Prüfer öffentlich bestellt und eingetragen sein mussten. Auch heute noch braucht es für den Titel des Wirtschaftsprüfers ein besonderes Zulassungsverfahren.

Dazu gehört unter anderem der Abschluss des Wirtschaftsprüfungsexamen sowie eine mehrjährige praktische Berufserfahrung beispielsweise bei einer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Zudem gibt es bestimmte Voraussetzungen persönlicher Natur, die erfüllt sein müssen.

Der Wirtschaftsprüfer als Beauftragter des Gesetzes

Die Wirtschaftsprüfung hat heute und seit jeher die Aufgabe die Richtigkeit der geprüften Unterlagen in einem zu prüfenden Unternehmen mit
hinreichender Sicherheit zu bestätigen.

Besonders bei Aktiengesellschaften spielt dies bei der Bewertung des Unternehmenswerts eine große Rolle. Aber auch für nicht an der Börse notierte Unternehmen ist die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer eine wichtige Angelegenheit. Schließlich bestimmt dieser am Ende darüber, ob der Jahresabschluss nach den Vorgaben des Gesetzes anerkannt wird oder nicht.

Dabei übernimmt der Wirtschaftsprüfer eine besondere Verantwortung bei der Durchführung seiner Aufgaben. Diese ergeben sich unter anderem aus dem HGB, der WPO und der Berufssatzung.

Neben dem Examen von Wirtschaftsprüfern ist auch ein angemessenes Verhalten auf Basis der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und der Berufssatzung notwendig, um dem Berufsstand Genüge zu tun.

Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit sowie Verschwiegenheit

Von Wirtschaftsprüfern werden bestimmte Verhaltensweise per Gesetz verlangt. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass sie einen neutralen Blick aus Sicht der gesetzlichen Vorgaben auf die Buchhaltung nehmen sollen.

Folgende Eigenschaften müssen Wirtschaftsprüfer mitbringen:

  • Berufswürdiges Verhalten
  • Eigenverantwortung
  • Gewissenhaftigkeit
  • Unabhängigkeit
  • Unbefangenheit
  • Unparteilichkeit
  • Verschwiegenheit

Somit bringt der Beruf als Wirtschaftsprüfer nicht nur die Kenntnisse aus einer Abschlussprüfung, sondern auch von umfangreicher Berufserfahrung mit einem bestimmten Berufsethos mit sich.

Als Steuerberater das Wirtschaftsprüferexamen ablegen

Steuerberater werden häufig von Unternehmen beauftragt oder arbeiten dort direkt als Syndikus-Steuerberater in einer eigenen Abteilung. Ihre Aufgabe ist es die ordnungsgemäße Buchhaltung im Unternehmen sicherzustellen.

Aus diesem Grund hat der Steuerberater hier einen entsprechenden Vorsprung und kann die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer entsprechend abkürzen. Dabei werden Teile des Steuerberatungsexamens im Rahmen der Wirtschaftsprüferordnung anerkannt.

Folglich muss nur noch eine Teil-Prüfung bis zum Abschluss des  irtschaftsprüferexamens abgelegt werden. Ferner gibt es eine Reihe von Master Studiengängen an akkreditierten Universitäten, die dazu berechtigten bestimmte Module anerkennen zu lassen. Das Wirtschaftsprüfungsexamen wird dadurch gleichermaßen abgekürzt.

Sie benötigen Unterstützung durch einen Wirtschaftsprüfer?

Die Testierung von Jahresabschlüssen bedeutet für das Unternehmen vor allem Sicherheit bei der Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Gerade als börsennotiertes Unternehmen hängt davon eine Menge bei der Bewertung des Wirtschaftsmodells ab. Doch auch für kleinere und mittelständische Unternehmen bedeutet die Wirtschaftsprüfung Sicherheit.

Auch wenn der Wirtschaftsprüfer an der Stelle unter Umständen unangenehme Fragen stellt, so zielen diese dort besonders darauf den Jahresabschluss gesetzeskonform zu erstellen. Eventuelle systemische oder prozessuale Schwächen können durch eine Wirtschaftsprüfung erkannt und in der Folge vermieden werden.

Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie gerne. Als Wirtschaftsprüfer nehmen wir unsere Aufgabe sehr ernst und zeigen Ihnen eventuelle Schwachstellen auf. So haben Sie die Chance diese zeitnah abzustellen und in den Folgeperioden einen gesetzeskonformen Jahresabschluss durch uns testieren zu lassen.

Die Wirtschaftsprüfung ersetzt nicht die Steuerberatung

Vielmehr prüft der Wirtschaftsprüfer das Ergebnis des Steuerberaters und bestätigt seine Arbeitsweise oder die des Unternehmens. So erhalten Sie als Unternehmen eine entsprechende prozessuale Sicherheit bei der Verbuchung von Belegen.

Auch für die Wirtschaftliche Beratung stehen Ihnen Wirtschaftsprüfer zu Seite. Darüber hinaus kann Sie der Wirtschaftsprüfer unabhängig bei der Ermittlung Ihres Unternehmenswertes unterstützen.

Besonders im Verkaufsprozess eines Unternehmens hilft die Wirtschaftsprüfung bei der Interpretation von Zahlen. Wer hier geprüfte Unterlagen vorlegen kann hat eine entsprechend solide Basis für die spätere Verhandlung.

Zwar ist der Wirtschaftsprüfer per Gesetz zu einer eigenen Urteilsbildung verpflichtet, dennoch orientiert sich diese scheinbare Subjektivität an gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben.

Warum ein Wirtschaftsprüfer für Ihr Unternehmen wichtig ist!

Wirtschaftsprüfern obliegt die Verantwortung den Jahresabschluss Ihrer Gesellschaft zu prüfen. 

Stimmt hier soweit alles und ist die Vorarbeit bei der Erstellung des Jahresabschlusses korrekt, erhält der Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht für das Unternehmen ein entsprechend positives Prüfungsergebnis.

Unser Vorteil gegenüber großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Sie sind bekannt als die Big Four – die vier größten Gesellschaften der Wirtschaftsprüfung. Aufgrund der Vielzahl von Wirtschaftsprüfern ist es Ihnen möglich börsennotierte Unternehmen und große Konzerne unter die Lupe zu nehmen.

Für kleinere und mittelständische Unternehmen jedoch ist die Zusammenarbeit mit einem einzelnen Wirtschaftsprüfer oder einer kleineren Kanzlei wie unserer eher von Vorteil. Hier liegt der volle Fokus auf Ihrem Unternehmen und sorgt so für eine individuelle Prüfung mit konstanten Ansprechpartnern und Teams.

Sie wollen nicht mit einem Unternehmen der Big Four zusammenarbeiten? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir betreuen Sie nicht nur bei der Abschlussprüfung individuell sondern stehen auch für Beratungsfragen gern zur Verfügung.