Ihr Steuerberater in Hamm – Persönlich & kompetent

Der Steuerberater ist eine qualifizierte Person, die den Unternehmer und die Unternehmen, aber auch die privaten Haushalte in Sachen Steuern beraten darf.

Der Steuerberater ist ein sogenannter Kammerberuf, der besonders strengen Voraussetzungen unterliegt. Die ersten als Steuerberater bekannten Vorfahren gab es während der Weimarer Republik. Über die Jahre entwickelte sich daraus der heutige Berufsstand. Er basiert hauptsächlich auf den weiter entwickelten Vorschriften von 1919 und vor allem dem Steuerberatungsgesetz von 1961.

Wie beraten Sie gerne,wenn es um Ihre Steuern geht

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bieten wir Ihnen als Privatperson, Klein- und mittelständiges Unternehmen eine kompetente Beratung. Wir verstehen uns sowohl als Berater und Prüfer aber auch als Ideengeber und bieten unserer Wissen für Ihr Vorhaben an.

Spezielle die betriebswirtschaftliche Beratung ist in vielen Fällen eine der Kernaufgaben bei unseren Mandanten. Dabei geht es vor allem um die steuerrechtliche Umsetzung Ihrer Vision des Unternehmens, damit die Belastungen daraus auf einem optimalen Niveau gestaltet werden können.

So ergeben sich mitunter durch die Beratung Synergien, die sich positiv auf Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen auswirken. Sprechen Sie uns mit Ihren individuellen Vorstellungen gerne an!

Jeder Mandant erhält von uns eine individuelle Beratung speziell zur steuerrechtliche Zukunftsgestaltung. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir den notwendigen steuerrechtlichen Unterbau, auf denen Ihr Vermögen und Ihr Unternehmen solide wachsen und gedeihen können.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns in Hamm!

Steuerberatung in Hamm

Steuerberater + Steuerberatung auf einem Blick

  • Vorteil Fristverlängerung: Wenn Sie uns als Steuerberater damit beauftragen, Ihre Steuererklärung zu erstellen und abzugeben, profitieren Sie von einer automatischen Fristverlängerung. 
  • Vorteil Direkter Draht: Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt, wir kommunizieren für Sie mit den Behörden.
  • Vorteil Expertenwissen: Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmer jeglicher Couleur benötigen in jedem Fall einen Steuerberater. Ob die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmenüberschussrechnung, Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftssteuererklärung, Liquiditätsplanung, betriebswirtschaftliche Auswertungen – Sie profitieren immer vom Expertenwissen eines Steuerberaters.
  • Vorteil kurze Wege: Wir sind in Hamm, in Ihrer Nähe. Und bei uns parken Sie kostenlos direkt vor der Tür!

Die Aufgaben in der Steuerberatung

 Grundsätzlich dürfen Steuerberater selbständig als auch angestellt agieren. In sogenannten Sozietäten, auch als Steuerberatungskanzleien bekannt, werden Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen beraten.

Gerade das Steuerrecht in Deutschland ist sehr komplex, so dass die Hilfe eines Steuerberaters an der Stelle dem Unternehmen viele Freiheiten zurückgibt. Die Tätigkeit von Steuerberatern besteht auch darin die Verbuchung von  eschäftsvorfällen im Rahmen der Vorgaben aus dem Steuerrecht optimal für den Unternehmer zu  estalten. Und daraus einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung zu erstellen.

Zudem hat die Steuerberatungsgesellschaft die Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen die steuerliche Gestaltung auf eine Prüfung vorzubereiten. Ob dabei ein Wirtschaftsprüfer die Unterlagen sichtet, das Finanzamt im Rahmen der Außenprüfung (Betriebsprüfung) und Lohnsteuerprüfung oder die Deutsche  entenversicherung eine Prüfung durchführt spielt keine Rolle. Auch wenn das Gesetz  inen sehr engen Rahmen vorgibt, ermöglicht es einen geringen gewissen Auslegungs- und Gestaltungsspielraum. Hier gilt es die notwendigen Nachweise dafür im Rahmen der Buchhaltung zu erbringen, damit die Steuerprüfung ohne nennenswerte Folgen  bleibt.

Vorarbeit für die Wirtschaftsprüfung

Während die Arbeit von Steuerberater vor allem beratend und unterstützend ist, zielt das Arbeitsergebnis besonders auf eine korrekte Verbuchung ab. Eine Abschlussprüfung bestätigt, ob die Vorgehensweise im Sinne der Gesetzer richtig umgesetzt wird.

Schließlich dient die Unterstützung und Steuerberatung vor allem der steuerlichen Sicherheit. Wer in der Buchhaltung alles richtig macht, braucht vor einer Prüfung durch das Finanzamt keine Angst zu haben.

Zudem gibt die korrekte Buchhaltung eine valide Aussage über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens oder auch privaten Haushalts.

Vor allem für die privaten Haushalte ist die Hilfe des Steuerberaters von großem Wert, wenn bei der Erstellung der Steuererklärung Hilfe benötigt wird. Der Berater berät im Rahmen der vorgelegten Unterlagen, welche steuerliche Betrachtung für den Haushalt die meisten Vorteile bei der steuerlichen Behandlung bietet.

Speziell dann, wenn größeres Vermögen im Haushalt zufließt, z.B. durch Erbanfall oder erhöhte Einkommensströme, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Er kann die Möglichkeiten bis in die Details erörtern und den jeweils bestmöglichen Weg unter den Gesichtspunkten des Mandanten beschreiben.

Fachberater in Sachen Steuern für unsere Mandanten

Ein Steuerberater wird grundsätzlich von einem Kunden beauftragt. Diese Mandanten kommen mit einer entsprechenden Aufgabenstellung in der Steuerberatung in die Kanzlei und bekommen dort die notwendige Hilfe. Die Tätigkeit von Steuerberatern richtet sich also immer danach, was der Mandant verlangt und sich wünscht.

Die Aufgabenstellung beginnt bei beim einfachen Verbuchen von Belegen für die Buchhaltung. Für Privatpersonen könnte dies auch die Erstellung der Steuererklärung sein. Ebenfalls fertigt ein Steuerberater diese für Unternehmer und Unternehmen an.

Der Steuerberater wird also grundsätzlich nur auf Wunsch des Mandanten tätig und auch dann nur im beschriebenen Umfang. Dabei ist die Steuerberatung weiter mehr als nur die Erstellung von Steuererklärungen.

Vielmehr bietet ein Fachberater sein umfangreiches Knowhow an um die generelle Steuerlast zu optimieren. Dafür wird er entlang bestimmter Vorgaben bezahlt und haftet im beschriebenen Umfang.

Ab wann macht die Beauftragung eines Steuerberaters Sinn?

Wer seine Steuer nicht selbst machen kann oder möchte, kann einen entsprechenden Steuerberater oder Fachberater im Steuerrecht mit der Tätigkeit beauftragen.

Dabei gibt es kein Mindestgehalt oder Mindestumsatz. Allerdings kann es mit steigendem Umfang des Umsatzes oder Vermögens sukzessiv Sinn machen einen Steuerberater einzuschalten. Denn je größer die Summen sind, desto größer kann auch der Hebel der steuerlichen Auswirkungen sein.

Zudem bietet der Steuerberater auch denjenigen seine Tätigkeiten an, deren Fokus auf andere Dinge gerichtet ist. Beispielsweise haben Unternehmen häufig nicht die notwendigen Kapazitäten im eigenen Unternehmen, die die Buchhaltung und/oder Lohnbuchhaltung bearbeiten können. Hier bietet es sich bereits aus logischen Gründen der Zeitkomponente an einen Steuerberater um Unterstützung zu bitten.

Neben Startups ist ein Steuerberater aber auch dann immer sinnvoll, wenn um die steuerliche Gestaltung und die betriebswirtschaftliche Beratung einer Firma geht. Mit Blick auf die Zukunft als auch das jeweilige Konstrukt kann der Steuerberater dabei helfen eine Unternehmensform und -konstellation zu finden, deren steuerliche Belastung möglichst gering ist.

Gerne werden wir hier für Sie tätig, wenn Sie eine entsprechende Beratung benötigen.

Wie kann ich als Unternehmer von einem Steuerberater profitieren?

Die Fachberatung basiert grundsätzlich auf gesetzlichen Vorschriften, bei denen es wenig Interpretationsspielraum gibt. Doch die praktische Anwendung dieses Rechts und die jeweils aktuellste Rechtsprechung stellen immer wieder einige Teile des Gesetzes klarer, so dass sich daraus entsprechende Potentiale für den Unternehmer ergeben können.

Insofern sollte Ihr Steuerberater immer auf dem aktuellsten Stand von Literatur und Rechtsprechung sein und Sie in die bestmögliche Richtung für Ihre Steuerlast beraten. Doch neben all der Steueroptimierung soll der Steuerberater gleichermaßen für eine
ordnungsgemäße Buchhaltung sorgen.

Sie sollte einer Abschlussprüfung oder auch Steuerprüfung Stand halten können, ohne das daraus wesentliche prozessuale Änderungen für das Unternehmen notwendig sind. Insofern können Sie immer dann als Mandant von einem Steuerberater profitieren, wenn Ihre (unterschiedlichen) Einkommensquellen entsprechende Potentiale vermuten lassen.

Dazu ist es nicht zwingend notwendig, dass das Vermögen auch wirklich zählbares Einkommen abwirft. Auch beispielsweise Immobilien bieten steuerrechtlich relevante Möglichkeiten, die es zur erforschen gilt.

Wir sind Ihr Steuerberater in Hamm und Umgebung – vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin!

Fragen + Antworten zur Steuerberatung

Gibt es Kündigungsfristen bei meinem bisherigen Steuerberater?

Grundsätzlich liegt der Beauftragung eines Steuerberaters ein Steuerberatungsvertrag zugrunde. Dieser kann mündlich oder schriftlich vereinbart sein. Üblicherweise handelt es sich um einen Dienstvertrag, der die gesamte steuerliche Vertretung umfasst.

Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Bei einem mündlichen Vertrag besteht keine Kündigungsfrist. Bei einer schriftlichen Vereinbarung ist die vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten.

Wie erfolgt die Kündigung? Wie bekomme ich die Unterlagen von meinem bisherigen Steuerberater?

Die Kündigung Ihres Steuerberatungsvertrags übernehmen Sie selbst. Diese ist an keine bestimmte Form gebunden. Im Nachgang der Kündigung kann der bisherige Steuerberater die bereits geleisteten Arbeiten abrechnen.

Nach erfolgter Kündigung kümmern wir uns um den Datenübertrag von Ihrem bisherigen Berater, damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.

Was muss ich beachten, wenn ich Sie als neuen Steuerberater beauftragen möchte?

Zunächst vereinbaren Sie mit einem unserer Partner einen persönlichen Termin oder einen Video-Call. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre persönliche Situation und was Sie von uns erwarten können. Dann klären wir auch die weitere Vorgehensweise.

Wie erhalte ich bei Ihnen ein Erstgespräch? An wen muss ich mich wenden? Wie bekomme ich einen Termin?

Wir sind telefonisch, per E-Mail oder per Video-Call für Sie erreichbar. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren direkt Ihr Erstgespräch.

Wir legen Wert auf einen direkten und persönlichen Kontakt. Ein festes Teammitglied sowie ein Partner stehen für Sie als mandatsverantwortliche Ansprechpartner für Ihre Fragen bereit.

Wie erfahre ich, was die Steuerberatung bei Ihnen kostet?

Im Rahmen des Erstgesprächs tauschen wir uns über den gewünschten Beratungsrahmen bzw. die gewünschten Leistungen aus. Anhand dieser Informationen können wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten mitteilen. Gerne stimmen wir mit Ihnen den Gebührenrahmen oder mögliche Pauschalhonorare ab.

Für welche Mandanten, Branchen und Unternehmensformen sind Sie tätig?

Wir beraten branchenübergreifend und betreuen private Mandanten und Mandanten verschiedenster Rechtsformen und Größenklassen. Zu unseren Mandanten zählen

  • Einzelunternehmen
  • Freiberufler
  • Selbständige
  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Unternehmen
  • Vereine & Stiftungen
  • Privatpersonen
Welche Tätigkeiten führen Sie als Steuerberater für mich durch?

Als Steuerberater stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei allen steuerlichen Sachverhalten im privaten und betrieblichen Bereich zur Seite. Sprechen Sie uns mit Ihren individuellen Fragestellungen gerne direkt an. Zu diesen könnten u.a. zählen:

  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Steuerplanung und Steuerbelastungsvergleich
  • Vertretung bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
  • Führen von Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren
  • Vertretung vor Finanzbehörden
  • Unterstützung bei der Einholung verbindlicher Auskünfte
  • Selbstanzeigen
  • Steuerstrafverfahren
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Tax-Compliance-Management-Systemen
  • Grenzüberschreitende Steuersachverhalte wie z.B. Dokumentation von Verrechnungspreisen, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse, Wegzugsbesteuerung (Wohnsitzverlagerung in das Ausland) etc.

Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen einem stetigen Wandel und stellen Sie als Steuerpflichtigen vor immer neue Herausforderungen. Wir behalten für Sie den Überblick und tragen Sorge dafür, dass die für Sie relevanten Neuerungen umgesetzt werden.