Nachhaltigkeitsberichterstattung – Beratung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen
Zukünftig mehr Unternehmen betroffen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt fest, dass in Zukunft deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten verpflichtet sein werden.
Diese Unternehmen müssen gemäß der CSRD nichtfinanzielle Informationen im Lagebericht offenlegen, die auch prüfungspflichtig sind. Durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die CSRD konkretisiert und damit ein verpflichtender Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen worden, der eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz von Nachhaltigkeitsberichten gewährleistet.
Deutliche Ausweitung des Anwenderkreises
Durch die CSRD wird insbesondere eine deutliche Ausweitung des Anwenderkreises erreicht. Müssen bisher nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie einige Banken und Versicherungen eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben bzw. einen nichtfinanziellen Bericht erstellen, wird der Anwenderkreis nun auf alle großen Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften ausgeweitet. Damit werden zukünftig in Deutschland voraussichtlich 15.000 Unternehmen berichtspflichtig sein. Die erste Berichtsperiode gemäß den neuen Standards beginnt für die großen Kapitalgesellschaften, die ein kalendergleiches Geschäftsjahr haben, am 1. Januar 2025, für Gesellschaften mit abweichendem Geschäftsjahr entsprechend später im Kalenderjahr 2025.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine Chance für Ihr Unternehmen
Neben der rechtlichen Pflicht eröffnet die Nachhaltigkeitsberichterstattung zahlreiche Chancen für Unternehmen: Sie ermöglicht es, sich positiv in der Öffentlichkeit zu positionieren, Ihr Geschäftsmodell zu sichern, Kundenbindung und -gewinnung zu stärken, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und die Potenziale im Bereich Green Finance zu nutzen.
Unsere Dienstleistung: Beratung und Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wir unterstützen Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und dabei die Interessen Ihrer Stakeholder im Blick zu behalten. Für die Datenerhebung sind effektive Berichterstattungsprozesse mit ausreichender Dokumentation erforderlich, die wir mit Ihnen gemeinsam gestalten. Dabei haben wir stets das Erreichen der Prüfungssicherheit als Ziel. Unser CSR-Kompetenzteam hat seit Anbeginn der Entwicklungen auf EU-Ebene die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus. Von Beginn an begleiten wir unsere Mandanten bei allen Projekten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Passgenaue Abstimmung der regulatorischen Anforderungen
Dabei stimmen wir regulatorische Anforderungen passgenau auf Ihr Unternehmen ab, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelgesellschaft, einen Konzernverbund, den Mittelstand oder den öffentlichen Sektor handelt. Vom Scoping der Anforderungen des Anwenderkreises bis zur Offenlegung der ersten Berichterstattung begleiten wir Sie und bringen unsere Expertise im Implementierungsprojekt ein. Somit können wir Ihnen im Rahmen der Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Angebotsspektrum unterbreiten, gepaart mit speziellem Branchenwissen.
Ihre Vorteile
Spezialisierte Fachkenntnisse
Sie profitieren von unseren spezialisierten Fachkenntnissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wir kennen die Gesetzgebung und die Feinheiten und Anforderungen und führen Sie gerne auf ihrem Weg zur ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zentraler Ansprechpartner
Ein zentraler Ansprechpartner für Ihr Unternehmen, der die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihres Unternehmens kennt.
Breites Leistungsspektrum
Unsere Unterstützungsleistungen skalieren wir auf Ihren individuellen Bedarf, vom Sparringsansatz bis zum Rundum-sorglos-Paket und halten für Sie ein breites Leistungsspektrum bereit.
Nachhaltige Schulungen
Neben der Begleitung bei der Implementierung des Prozesses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten wir Ihnen Schulungen für verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden, Aufsichtsgremien und Geschäftsleitungen an, um diesen das jeweils benötigte Wissen zu vermitteln.
Begleitung auch nach erfolgter Implementierung
Wir begleiten Sie gerne auch nach der Implementierung der Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand und können auf Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitigreagieren.
Beratung
Die Aufstellung und Implementierung der ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung fordert Unternehmen und deren Personalressourcen. Die Verpflichtung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht offenzulegen und damit prüfen zu lassen, dient der Vergleichbarkeit und der Transparenz.
Gleichermaßen erfordert sie den Aufbau einer Struktur sowie von Expertisen, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen.
Implementierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gerade im ersten Jahr der Implementierung gilt es, Stolpersteine zu umgehen und passgenau die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive der Prozesse nach den regulatorischen Anforderungen im Unternehmen zu etablieren. Unser Expertenteam unterstützt Sie lösungsorientiert bei Ihrem Vorhaben.
Regulatorische Anforderungen
Wir konzentrieren uns insbesondere auf Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der aktuellen neuen Regularien. Ziel ist es, unsere Mandanten dabei zu unterstützen, heutige und künftige regulatorische Herausforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit und die dazugehörige Berichterstattung erfolgreich zu bewältigen und die Chancen dieser Entwicklung bestmöglich zu nutzen.
Im Fokus: Berichterstattung des Mittelstandes.
Hierbei geht es aber nicht nur um die Unterstützung von Unternehmen bei ihren Berichtspflichten, sondern auch in Bezug auf das Thema „ESG“ insgesamt. Als mittelstandsorientierte Prüfungs- und Beratungsgesellschaft liegt dabei ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung auf den Nachhaltigkeitsthemen des Mittelstands und dessen Berichterstattung.
Prüfung
Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsberichten
Zunehmender gesellschaftlicher Druck in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und eine für viele Stakeholder schwierige Vergleichbarkeit von verfügbaren Informationen, insbesondere aufgrund fehlender Verlässlichkeit, hat dazu geführt, dass mit Umsetzung der CSRD eine Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsberichten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 eingeführt wird.
Sicherheit bereits vor der Prüfung
Vor der verpflichtenden Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist es möglich, dass wir Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen aus der CSRD, den ESRS sowie der EU-Taxonomie-Verordnung bereits im Rahmen einer projektbegleitenden Prüfung unterstützen und Sie somit eine höhere Sicherheit in Bezug auf die zukünftige Pflichtprüfung erreichen können. Wir führen auch die freiwillige Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch. Dadurch können Sie die Verlässlichkeit der von Ihnen dargestellten Informationen für die Adressaten des Nachhaltigkeitsberichts steigern und somit Wettbewerbsvorteile generieren.
Unsere Leistungen
- Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten im Rahmen der Abschlussprüfung und außerhalb der Abschlussprüfung
- Prüferische Durchsicht von Nachhaltigkeitsberichten
- Projektbegleitende Prüfung im Implementierungsprozess der ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung